Lassen Sie sich nicht stressen!
Überlassen Sie uns die ganze Arbeit!
Wir sind ein eingespieltes Team und haben die notwendige Erfahrung und Kompetenz.
Rufen Sie jetzt an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, gerne beantworten wir auch Anfragen per WhatsApp.
- Wohnungsräumungen
- Kellerräumungen
- Hausräumungen
- Dachbodenräumungen
- Garagenräumungen
- Verlassenschaften
- Delogierungen
- Entrümpelung jeder Art
Kaufen Sie auch Wertsachen?
Wie lange dauert eine Räumung?
Arbeiten wir auch am Wochenende?
AGB-Räumungszwerg
Räumungszwerg, Patrick Schwarzer, Jedlersdorferstraße 182/2, 1210 Wien Die Firma Räumungszwerg führt die vereinbarten Arbeiten im Sinne des Kunden mit größter Sorgfalt gegen Bezahlung des im Vorhinein vereinbarten Entgeltes durch. Zusätzlich zu bezahlen sind, bei Vertragsabschluss noch nicht vorhersehbare Leistungen, die während der Arbeiten notwendig werden bzw. vom Kunden extra gewünscht werden. Die Arbeiten der Firma Räumungszwerg werden mir größtmöglicher Sorgfalt und Diskretion ausgeführt. Am Ender der Arbeiten übergeben wir Ihnen die Räumlichkeiten besenrein. Die Firma Räumungszwerg ist berechtigt zur Auftragserfüllung weitere Firmen zu beauftragen. Die Firma Räumungszwerg haftet ausschließlich für Schäden, während der Arbeiten durch diese entstanden sind. (Betriebshaftpflichtversicherung) Diese Schäden innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei uns ( per E-Mail) zu melden. Der bzw. die Auftraggeber sind dafür verantwortlich, dass alle zu räumenden Güter frei von Rechten Dritter sind. Eine Haftung durch die Firma Räumungszwerg für eine nicht Beachtung dieser Pflicht ist ausgeschlossen. Bei Beginn der Arbeiten gehen alle Gegenstände die geräumt werden soll, in das Eigentum der Firma Räumungszwerg über. Diese lässt es sich offen diese Gegenstände wenn möglich zu Spenden, diese einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen oder anderswertig zu verwenden. Die Firma Räumungszwerg haftet nicht für Abhandenkommen von Wertgegenstände, Schmuck, Edelmetalle, Urkunden usw. im Zuge der Arbeiten. Teilen sie uns vor Beginn der Arbeiten mit, wenn sich für Sie wertvolle Gegenstände im zu räumenden Objekt befinden, bzw. Sie welche vermuten! Dann können wir bei den Arbeiten darauf achten und diese an Sie übergeben! Der Rechnungsbetrag ist, wenn nicht anders vereinbart, nach Beendigung der Arbeiten, spätestens am nächsten Werktag auf unser Firmenkonto mit dem Namen und Verwendungszweck (Rechnungsnummer) zu überweisen. Zu Werbezwecken fertigen wir gelegentlich Fotos und Videos von unseren Arbeiten an um diese auf unserer Website und in sozialen Medien zu veröffentlichen. Sämtliche personenbezogene Inhalte werden von uns so gut es geht unkenntlich gemacht bzw. nicht verwendet. Wir behalten uns das Recht vor, bei größeren Aufträgen, im Vorhinein eine Anzahlung von ca. 50% der Rechnungssumme zu verlangen, um Gelder für Leistungen Dritter (Containerdienste, Entsorgungskosten, Abgaben für temporäre Parkverbotszonen, Muldenservice, usw.) stellen zu können. Sollte der Vertrag nach der Auftragsnahme seitens des Auftraggebers nicht fristgerecht vor Beginn der Arbeiten schriftlich gekündigt bzw. aufgelöst werden (spätestens 72h vor Beginn der Arbeiten), müssen wir Ihnen die eventuell Entstanden kosten (temporäres Parkverbot, Storno für Mulden oder Containerbestellung, usw.) in Rechnung stellen.